Satzung

Aus der aktuellen Satzung des Vereins:

§1 Name und Sitz


(1) Der Verein führt den Namen Viermärker Waldlauf Gemeinschaft e.V.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.

 

§2 Zweck


(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Laufsports. Der Verein hat Auszeichnungen geschaffen, die seinen Mitgliedern und Dritten nach Ablegung einer Laufprüfung verliehen werden.

(2) Der Verein wird nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit tätig und sieht ausschließlich und unmittelbar seine Aufgabe im Sinne der Gemeinnützigkeit nach Maßgabe der Abgabenordnung.

Der Verein darf keine Personen durch Verwaltungsausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

(3) Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

 

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Die gesamte Satzung der Viermärker Waldlauf Gemeinschaft findet ihr hier als PDF- Datei.

Die Satzung der Viermärker Waldlauf Gemeinschaft e.V. Dortmund
Satzung_2010.pdf
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